Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz bei der DSR Hotel Holding GmbH

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nunmehr seit dem 02.07.2023 in Kraft. Die DSR Hotel Holding GmbH, sowie die ihr angeschlossenen Gesellschaften, haben dieses Thema im Rahmen ihres Compliance-Management-Konzeptes implementiert und die erforderliche Meldestelle eingerichtet.

Um es den im Gesetz definierten „hinweisgebenden Personen“ weiter zu erleichtern uns mögliche Verstöße mitzuteilen, haben wir jetzt die Möglichkeit zur Abgabe einer entsprechenden Meldung noch einmal um diesen Meldekanal erweitert. Die Meldung kann nun zusätzlich auch hier digital erfolgen und wird durch einen hinterlegten Prozess gesetzeskonform weiterbearbeitet.

Hinweise geben

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden in Fällen, in denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Rechtsverstößen erlangen, diese ohne Sorge vor Benachteiligungen abgeben können. Der Katalog der Tatbestände, die Gegenstand einer Meldung sein können, sind in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes abschließend aufgezählt. Schließlich sind Hinweise, welche von hinweisgebenden Personen gemeldet werden für uns sehr wertvoll.

Beschäftigte im Unternehmen nehmen Missstände nämlich oft als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher unbedingt Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.
Sollten Sie daher zum Kreis der berechtigten hinweisgebenden Person zählen und ein Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abgeben wollen, so können Sie dies auch hier tun.

Digitales Hinweisgebersystem

Die Verfahrensordnung zu unserem Beschwerdeverfahren können Sie hier einsehen. 

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