Deutsch
Home Nachhaltigkeit Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Home Nachhaltigkeit Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt menschenrechtsbezogene und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren Lieferketten. Unternehmen, die in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen, müssen unter anderem ein Risikomanagement einrichten, regelmäßige Risikoanalysen durchführen sowie angemessene Präventions- und – sofern erforderlich – Abhilfemaßnahmen vorsehen. Auch ein Beschwerdeverfahren gehört zu den gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Die Anforderungen beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer sieht das Gesetz insbesondere anlassbezogene Pflichten vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für menschenrechtsbezogene oder bestimmte umweltbezogene Risiken vorliegen.
Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten hat die DSR Hotel Holding einen Lieferantenkodex definiert. Dieser beschreibt die für die Zusammenarbeit zugrunde gelegten Anforderungen und ist am Ende dieser Seite in verschiedenen Sprachen abrufbar.
Für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern hat die DSR Hotel Holding Anforderungen definiert, die in unserem Lieferantenkodex festgehalten sind. Der Kodex beschreibt die Erwartungen, die wir an die Zusammenarbeit stellen, und bildet hierfür einen einheitlichen Rahmen.
Für weitere Informationen darüber, wie wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen und welche Maßnahmen wir ergreifen, um unseren Verpflichtungen nachzukommen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Verfahrensordnung zu unserem Beschwerdeverfahren können Sie hier einsehen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna.